Hauptversammlung

Die Hauptversammlungen werden zumindest einmal jährlich am Sitz der Warimpex Finanz- und Beteiligungs AG in Wien abgehalten. Die Einberufung der Hauptversammlung erfolgt durch öffentliche Bekanntmachung unter Einhaltung einer Frist von 28 Tagen. Für außerordentliche Hauptversammlungen gilt eine Frist von 21 Tagen. Zur Teilnahme an der Hauptversammlung sind jene Aktionäre berechtigt, die am Ende des zehnten Tages vor dem Tag der Hauptversammlung (Nachweisstichtag) Aktionäre waren. Die Übermittlung einer Depotbestätigung ist erforderlich.

Die Hauptversammlung entscheidet über die Gewinnverwendung, beschließt die Entlastung des Vorstandes und des Aufsichtsrats, wählt den Abschlussprüfer und legt die Vergütung für den Aufsichtsrat fest.

Hauptversammlung

2023
2018
2013
2012